Als Wahlarzt stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die Sie begleichen (Bar, Bankomat, Überweisung) und danach bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
In der Regel werden durch die österr. Gesundheitskasse 50-80% meines Honorars rückerstattet.
Bei den meisten anderen Kassen (z.B. BVA, SVS, KFL, LKUF, Magistrat ect.) beträgt der Selbstbehalt in der Regel 0-20% (kein Unterschied zum Kassenvertragsarzt). Zusatzversicherte bekommen zumeist den gesamten Betrag rückerstattet.