Wahlarzt - Kostenerstattung

Als Wahlarzt stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die Sie begleichen (Bar, Bankomat, Überweisung) und danach bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. 

In der Regel werden durch die österr. Gesundheitskasse 50-80% meines Honorars rückerstattet. 

Bei den meisten anderen Kassen (z.B. BVA, SVS, KFL, LKUF, Magistrat ect.) beträgt der Selbstbehalt in der Regel 0-20% (kein Unterschied zum Kassenvertragsarzt). Zusatzversicherte bekommen zumeist den gesamten Betrag rückerstattet.